Ein Zuschuss für die Zukunftsfähigkeit Ihrer Kommune
Wir beraten Sie gerne: Wie können Klimaschutz und Energieeffizienz in Ihrem Vorhaben berücksichtigt werden? Welche Fördermöglichkeiten können Sie für Ihre angedachte Investition nutzen, die Sie einen Schritt weiter bringen in Richtung Energiewende und Klimaneutralität?
Insbesondere Kommunen können auf eine Vielzahl ansprechender Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene zurückgreifen, die dabei unterstützen sollen, der Vorbildrolle in Klimaschutz, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Energiewende nachzukommen – kurz: der Daseinsvorsorge für eine lebenswerte Zukunft. Oft lassen sich diese Fördermöglichkeiten sogar miteinander kombinieren, sodass Sie eine höhere Förderung erhalten.
Aktuelles zur BEG-Förderung
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurde am 29.12.2023 im Bundesstaatsanzeiger veröffentlicht. Bei der Förderung von Komplettsanierungen zum Energieeffizienzhaus ändert sich nichts. Änderungen betreffen die Förderung von Einzelmaßnahmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude und hier vor allem den Einbau klimafreundlicher Heizungen.
Auch ältere Immobilien aus den 50er bis 80er Jahren lassen sich so modernisieren, dass sie einen ähnlichen energetischen Standard erreichen, wie viele Neubauten: den Passivhausstandard. Das Land Hessen hat hierfür sogar ein eigenes Förderprogramm.
Zinsverbilligung im Mietwohnungsbau
Mit dem Programm „Energieeffizienz im Mietwohnungsbau“ erhalten Sie vom Land einen Zinszuschuss für energetische Sanierungen und nachhaltige Neubauten.
Fördermittelberatung für Kommunen
Bei Fragen rund um Zuschüsse und Anträge hilft unser Expertinnen- und Expertenteam der Fördermittelberatung Ihnen
Online-Fördermitteldatenbank
Für einen ersten Überblick können Sie unsere Online-Fördermitteldatenbank nutzen: Dort sind Zuschüsse und Kredite für viele Vorhaben aufgeführt.
Ob für Wohnquartiere, städtische Räume, kommunale Nichtwohngebäude oder Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel: Starten Sie mit einem Konzept, das faktenbasiert Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit in der Nutzungsphase betrachtet. Häufig werden neben der Erstellung des Konzepts auch resultierende Mehrkosten für zum Beispiel verbesserte Energieeffizienz erheblich bezuschusst.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns! Wir helfen Ihnen, geeignete Förderprogramme zu finden und zu nutzen.
Wichtig zu wissen: Erst die Förderzusage – dann der Auftrag! Förderzuschüsse des Landes sind in der Regel daran geknüpft, dass zuerst die Förderung beantragt und bewilligt ist, bevor die erste Lieferleistung beauftragt werden darf.
Tipps für Kommunen zu besonderen Förderangeboten
Das Land Hessen unterstützt auf der Grundlage des Hessischen Energiegesetzes Kommunen oder auch kommunale Unternehmen bei Energieeffizienzmaßnahmen. Hier finden Sie besondere Förderangebote:
Bei der folgenden Aufzählung handelt es sich um eine Kurzübersicht der zentralen Förderangebote des Landes Hessens für Kommunen im Bereich Klimaschutz und Energiewende. Eine umfassende Übersicht aller verfügbaren Förderungen in diesem Bereich finden Sie in unserer Fördermitteldatenbank. Genauere Informationen finden Sie unter den Links zu den Förderstellen. Zudem steht den Kommunen die kostenlose und individuelle Fördermittelberatung der LandesEnergieAgentur Hessen zur Verfügung (siehe Kontakte).
Überblick Fördermittelangebote des Landes Hessen für Kommunen
Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (HMWVW) – Kommunalrichtlinie Energie
Gefördert werden die energetische Modernisierung, sowie Neu- und Ersatzneubauten von besonders energieeffizienten kommunalen Nichtwohngebäuden. Durch die Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude können hohe Förderquoten erreicht werden (www.bafa.de)
Förderung LED-Straßenbeleuchtung – Kommunalrichtlinie Energie
Gefördert wird der Einsatz hocheffizienter LED im Bereich der Straßenbeleuchtung. Durch die Umrüstung von Straßenleuchten auf LED Leuchtmittel werden der kommunale Energieverbrauch, die Betriebskosten und die Treibhausgasemissionen signifikant gesenkt. Durch die Kombination mit der Förderung über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative können hohe Förderquoten erreicht werden (www.klimaschutz.de).
Förderung von Solarabsorber bei kommunalen Freibädern – Kommunalrichtlinie Energie
Gefördert werden Solarabsorberanlagen und Schwimmbeckenabdeckungen. Wenn gewisse Kriterien erfüllt werden, dann kann auch in Kombination mit konventionellen Wärmeerzeugern gefördert werden.
Förderung der Digitalisierung im Energiebereich kommunaler Gebäude (HMWVW) – Kommunalrichtlinie Energie
Es werden Anlagen zur Gebäudeautomation sowie Anlagen der Mess-, Steuer- und Reglungstechnik für energietechnische Anlagen in kommunalen Nichtwohngebäuden gefördert. Voraussetzung ist, dass diese Anlagen zur Senkung des Energieverbrauchs der Liegenschaft beitragen. Durch die Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude können hohe Förderquoten erreicht werden (www.bafa.de).
Förderung der Energiewende im Quartier nach § 7, 8 des Hessischen Energiegesetzes (HEG) (HMWVW)
Die Förderung „KfW432 – Energetische Stadtsanierung“ ist vorerst gestoppt und seitens der KfW werden keine Anträge mehr entgegengenommen und bewilligt. Wenn Sie bereits eine Bewilligung durch die KfW erhalten haben, können Sie die zusätzliche Förderung des Landes Hessens nach wie vor beantragen: Energetische Förderung HEG durch die WIBank. Es werden integrierte Quartierskonzepte mit dem Fokus auf energetische Sanierung gefördert. Weitere städtebauliche Aspekte können hier ebenfalls betrachtet werden (Daseinvorsorge, Wohnen im Alter, klimafreundliche Mobilität, Sozialeinfrastruktur, klimaangepasstes Quartier, Digitalisierung, etc.). Neben dem Konzept wird die Umsetzung durch eine Personalstelle im Sanierungsmanagement gefördert. Für das Sanierungsmanagement kann sowohl eine Personalstelle im Bauamt geschaffen werden oder die Aufgaben an ein externes Büro übergeben werden. Die Förderung ergänzt die Bundesförderung KfW-432 „Energetische Stadtsanierung“.
Förderung von kommunalen Energiekonzepten, Energieeffizienzplänen und Konzepten zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien (§ 7 des Hessischen Energiegesetzes) (HMWVW)
Kommunale Energiekonzepte schaffen die Grundlage, damit langfristig die Energiekosten gesenkt, die Treibhausgasemissionen verhindert und die regionale Wertschöpfung gestärkt werden kann. Gefördert werden Konzepte zur Energieeinsparung und zur effizienten Bereitstellung von Nutzenergie, Effizienz- und Modernisierungsfahrpläne für kommunale Liegenschaften, kommunale Energiekonzepte, die Gründung von Energieagenturen oder Energieberatungsstellen sowie die Erfassung und Ausweisung von Wärmesenken und -quellen für kommunale Flächennutzungs- oder Bebauungspläne sowie Satzungen.
Förderung von innovativen Energietechnologien nach § 6 des Hessischen Energiegesetzes (HEG) (HMWVW)
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Energieeffizienz, zur Energieeinsparung, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung, zur Speicherung von Energie sowie zur Netzintegration. Im Fokus steht die Erarbeitung, Weiterentwicklung oder Anwendung von grundlegenden Erkenntnissen, die erstmalige Erprobung neuer Technologien oder Verfahren oder die Erprobung deren kommerziellen Einsatzes in beispielhaften Anlagen. Ziel ist die Übertragbarkeit der Erkenntnisse auf andere Projekte.
Klimawandelanpassungsmaßnahmen – Kommunale Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels – Richtlinie des Landes Hessen (HMLU)
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels und möglichen Anpassungsmaßnahmen. Beispielhafte Maßnahmen sind Dachbegrünungen, Entsiegelungsmaßnahmen, kommunale Förderprogramme für Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer, Verschattung öffentlicher Gebäude durch bauliche Maßnahmen und Trinkbrunnennetze. Zudem werden sowie Analysen rund um die Auswirkungen des Klimawandels auf eine Kommune gefördert.
Klimaschutzmaßnahmen – Investive kommunale Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen – Richtlinie des Landes Hessen (HMLU)
Gefördert werden investive kommunale Maßnahmen zum Klimaschutz. Dies umfasst Effizienzmaßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs, klimaschonende Erzeugungstechnologien und CO2-arme Mobilitätssysteme. Beispiele sind die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden, Sporthallen oder Kläranlagen, die Installation von PV-Anlagen für den Eigenbedarf, kommunale Verleihsysteme von Fahrrädern oder Lastenrädern, Einsatz von (E)-Lastenrädern im kommunalen Fuhrpark und Maßnahmen zur energieeffizienten Trinkwasserversorgung. Die Bildung von Maßnahmenpaketen ist in den meisten Fällen verpflichtend.
Pilotprojekte Klimaschutz / Klimaanpassung – Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen (HMLU)
Gefördert werden Pilot- und Demonstrationsprojekte, die in Hessen der erstmaligen Erprobung neuer Technologien oder Verfahren zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels dienen, bzw. die Möglichkeiten des kommerziellen Einsatzes in beispielhaften Anlagen unter Beweis stellen.
Vorerst gestoppt! Förderung von Biomassefeuerungsanlagen in Hessen – Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe (HMLU)
Die Förderung bezuschusst marktgängige Holzfeuerungsanlagen zur zentralen Wärmeversorgung ab 30 kW, Nahwärmenetze sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben. Durch die Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude können mitunter hohe Förderquoten erreicht werden (www.bafa.de).
Verschiedene Förderprogramme für klimaschonende Mobilität
Für klimafreundliche Mobilität gibt es verschiedene Förderungen im Bereich Nahmobilität für den Fuß- und Radverkehr oder auch zur E-Mobilität. Wir lotsen Sie zu den richtigen Ansprechpartnern (www.nahmobil-hessen.de und www.strom-bewegt.de).
Überblick Fördermittelangebote des Bundes
Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BAFA)
Gefördert werden Machbarkeitsstudien zum Neubau von Wärmenetzen und Transformationspläne zur Dekarbonisierung von Wärmenetzen im Bestand. Gefördert werden auch der Neubau und die Investition in die Dekarbonisierung von Bestands-Wärmenetzen, sowie die Betriebskostenvergütung für Solarthermieanlagen und Wärmepumpen, die in das Wärmenetz einspeisen.
Bundesförderung Effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BAFA/KfW)
Neue Förderung seit 01.01.2024. Es handelt sich um eine Zuschussförderung für Energieeffizienzmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), an Gebäudenetzen, zur Heizungsoptimierung sowie für Fachplanung und Baubegleitung gibt es bei der BAFA. Die neue Heizungsförderung für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) wird durch die KfW gewährt.
Förderung des Bundes: Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (BMWK)
Gefördert werden Personalstellen für Klimaschutzmanagement und Energiemanagement, Konzepte (integrierte Klimaschutzkonzepte, Fokuskonzepte zu Mobilität oder Abfallwirtschaft, Machbarkeitsstudien) sowie investive Maßnahmen (Radverkehr, Abfallwirtschaft und Abwasserbewirtschaftung, Trinkwasser, Beleuchtung). Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie im Detail.