Ein Foto, Energieausweis, Wärmebild und Heizkostenabrechnung von einem älteren Haus.
© Adobe Stock / Gina Sanders
Aktuelles zur BEG-Förderung

Aktuelles zur BEG-Förderung

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen(BEG EM) wurde am 29.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bei der Förderung von Komplettsanierungen zum Energieeffizienzhaus ändert sich nichts. Änderungen betreffen die Förderung von Einzelmaßnahmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude und hier vor allem den Einbau klimafreundlicher Heizungen.

Was ändert sich bei der Heizungsförderung?

Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können sich ab sofort im KfW-Kundenportal registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungsförderung – Wohngebäude (KfW 458) stellen.


Für den Kauf und den Einbau von klimafreundlichen Heizungen in Bestandsgebäuden gilt: 

  • Für alle klimafreundlichen Heizungen gibt es eine einheitliche Grundförderung von 30 Prozent Zuschuss.
  • Dazu gibt es für private Selbstnutzer einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, wenn Sie Ihre funktionierende Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizungen durch eine klimafreundliche Heizung ersetzen. Ab dem Jahr 2029 reduziert sich der Klimageschwindigkeits-Bonus schrittweise.
  • Ebenfalls dazu kommt ein Einkommensbonus von 30 Prozent. Diesen Zuschuss bekommen selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
  • Die Grundförderung und die verschiedenen Bonusförderungen können kombiniert werden. Allerdings nur bis zu einem Förderhöchstsatz von 70 Prozent.

Für weitere Gruppen soll laut KfW die Antragseinreichung auf Heizungsförderung ab Mai 2024 bzw. August 2024 geöffnet werden. 

Weitere Änderungen:

  • Die Förderhöchstgrenzen ändern sich: Beispielsweise wird für Einzelmaßnahmen bei Wohngebäuden eine Höchstgrenze von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr festgelegt. Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und z. B. erhöht sich bei Vorliegen eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) die Höchstgrenze auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr.
  • Für alle Einzelmaßnahmen kann ein neuer Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme pro Wohneinheit zusätzlich zu den o.g. Zuschüssen beantragt werden.
  • Mehr Infos zur Förderung der Einzelmaßnahmen finden Sie auch in der Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Auf der Seite energiewechsel.de finden Sie weiterführende Informationen zur neuen Richtlinie

    Gut zu wissen

    Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Darin ist mit Ihrem Fach­unternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie eine Förder­zusage für Ihr Vorhaben erhalten. Für den Kauf und Neubau einer klimafreundlichen Heizung bis 31. August 2024 gibt es alternativ eine Übergangsregelung.

    KfW – Heizungsförderung privat

    Die vier Teilprogramme des BEG

    Fördermöglichkeiten für Passivhäuser

    Zudem bietet das Land Hessen eine Förderung für Passivhäuser an. Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen in Gebäuden, durch die der jährliche Heizwärmebedarf des Gebäudes auf maximal 25 Kilowattstunden pro Quadratmeter reduziert wird.

    Bei der energetischen Modernisierung sollen passivhaustaugliche Komponenten, Bautechniken und Verfahren zur Anwendung kommen. Die Mehrausgaben gegenüber einer Modernisierung gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) werden mit bis zu 50 Prozent bezuschusst. Ausführlichere Infos mit FAQs haben wir unter Modernisieren auf Passivhausstandard zusammengefasst, mehr Informationen erhalten Sie außerdem bei der WI-Bank.

    Lohnt sich energetisches Sanieren bzw. Energieeffizienz im Neubau weiterhin?

    Eindeutig ja. In Anbetracht steigender Energiepreise und verschärfter Klimaziele werden sich auch künftig Investitionen in Erneuerbare Energien und Energieeffizienz lohnen.

      Nutzen Sie die geförderte Energieberatung

      Um potenzielle Maßnahmen für Ihr Gebäude zu identifizieren, empfiehlt sich eine BAFA Energieberatung. Hierbei wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, der zu 80 Prozent gefördert wird.

      Ein qualifizierter Energieeffizienzexperte analysiert Ihr Haus und erstellt einen Fahrplan für die Umsetzung von energieeffizienten Maßnahmen. Der Plan enthält verschiedene Optionen, wie Fenstertausch, Heizungsmodernisierung und Dämmung der Gebäudehülle, und gibt Ihnen einen Überblick über verfügbare Fördermittel. Die Beratung erfolgt durch einen zugelassenen Energie-Effizienz-Experten (EEE).